Vermieter und Mieter sind eine Gemeinschaft. Es gibt Pflichten und Aufgaben auf beiden Seiten. Damit diese Partnerschaft langfristig und zu beiderseitiger Zufriedenheit bestehen bleibt, braucht es eine kompetente und unabhängige Verwaltung.

Die Mietverwaltungen der Mietwohnungen werden nach dem BGB durchgeführt und umfassen folgende Arbeiten:

– Entgegennahme und Überwachung der monatlichen Miet- und Nebenkostenzahlungen.
– Abrechnung und Weiterleitung der monatlichen Mieteinnahmen an die Grundstückseigentümer.
– Entgegennahme und Weiterleitung der monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen.
– Entgegennahme, Verwahrung und Anlage der Mietsicherheiten.
– Übergabe freier Mietobjekte und Einweisung neuer Mieter / Abnahme bei Auszug.
– Vorbereitung und Abschluss der Mietverträge.
– Überwachung der Mietverträge hinsichtlich vereinbarter Staffelmieten und Indexierungen.
– Durchführung des anfallenden Schriftverkehrs mit den Mietern einschließlich deren Beantwortung und Überwachung, etc.
– Erstellung der Nebenkostenabrechnungen an die Mieter.
– Einstellung und Überwachung des Hausmeisters.
– Überwachung des Objektzustandes.
– Veranlassung der jährlichen Ablesung der Heizkostenverteiler durch ein Serviceunternehmen.
– Einrichtung einer Buchhaltung und die laufende Buchführung.
– Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage mit technischer Überprüfung.
– im Bedarfsfall Vorschläge zur Hinzuziehung von Sonderfachleuten zur Begutachtung.
– Instandhaltung und Instandsetzung des Eigentums.
– Pflege und Wartung des Eigentums. Wartungen und Pflegemaßnahmen sind in bestimmten Zeiträumen zu veranlassen.
– Führen, Ordnen, Überwachen und ggf. Vervollständigen aller wichtigen, die Anlage betreffenden technischen Unterlagen.
– Überwachung der Hausordnung und ggf. die Durchführung von Sanktionen bei groben Verstößen.