Die vielfältigen Interessen einer Eigentümergemeinschaft stellen hohe Anforderungen in der Verwaltung des Immobilienbesitzes. Um allen Parteien gerecht zu werden, verlangt es einen starken und erfahrenen Partner.
Leistungskatalog:
A. Grundleistungen
1. Die kaufmännischen Leistungen umfassen:
– Aufstellen des Wirtschaftsplanes für ein Kalenderjahr.
– Veranlassen der jährlichen Ablesung der Heizkostenverteiler durch ein Serviceunternehmen.
– Erstellung der Jahresabrechnung – spätestens 6 Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres.
– Abschluss und die Überwachung der Verträge im Rahmen der laufenden Verwaltung in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat.
– Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder.
– Durchführung der Wohnungseigentümerversammlungen.
– Einrichtung einer Buchhaltung und die laufende Buchführung.
– Anlage eines Rücklagenkontos.
2. Zu den technischen Leistungen gehören:
– Begehung der Wohnanlage mit technischer Überprüfung des Gemeinschaftseigentums in Abstimmung mit den Beirat und Erstellung eines Protokolls,
– im Bedarfsfall Vorschläge zur Hinzuziehung von Sonderfachleuten zur Begutachtung. Die Vorschläge sind der Eigentümergemeinschaft zu unterbreiten, darüber ist ein Beschluss zu fassen,
– die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums.
– die Pflege und Wartung des Gemeinschaftseigentums. Wartungen und Pflegemaßnahmen sind in bestimmten Zeiträumen zu veranlassen.
– Führen einer Liste oder Kartei mit den Garantie- und Gewährleistungsfristen.
– Führen, Ordnen, Überwachen, und gegebenfalls Vervollständigen aller wichtigen, die Anlage betreffenden technischen Unterlagen.
3. Sonstige Grundleistungen sind
– Überwachung der Hausordnung und ggf. die Durchführung von Sanktionen bei groben Verstößen.
– Abschluss und die Überwachung von Verträgen für die Eigentümergemeinschaft.
– Bestellung und Ausgabe von Ersatzschlüsseln für die Schließanlagen – auf Kosten der jeweiligen Eigentümer.
B. Besondere Leistungen (zusätzliche Rechnungsstellung)
Zu den besonderen Leistungen der Verwaltung zählen
– Teilnahme an Beiratssitzungen außerhalb der Vorbereitung der Jahresversammlung.
– Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Sondereigentum einschließlich der Bearbeitung des Eigentumsüberganges.
– Teilnahme an Versteigerungsterminen.
– Vorbereitung, Ausschreibung, Vergabe und Überwachung von Aufträgen an Dritte für bauliche Veränderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen.
– Leistungen für gerichtliche Verfahren in Sachen Wohnungseigentumsrecht.